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ZWECK DES VEREINS

Auszug aus der Satzung

Zweck des Vereins ist die Beratung, Förderung und Bildung arbeitsloser Erwachsener, um insbesondere Arbeitslosigkeit zu beenden oder den Arbeitsplatz zu sichern, z.B. durch Anpassung der beruflichen Qualifikation an die technische Entwicklung oder Frauen, Behinderten oder älteren Arbeitnehmern einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Die durch den Verein initiierten Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen unter Leitung erfahrener Lehrkräfte vermitteln sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse.

Der Verein berät, fördert und bildet jugendliche Arbeitslose in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Ausbildungsstelle anzunehmen. Hierzu gehören neben überwiegend berufsbildenden Maßnahmen auch Maßnahmen zur Vermittlung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, welche durch erfahrene Lehrkräfte und Sozialpädagogen geleitet werden.

Der Verein berät, fördert und bildet ausländische, lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende in Förderungsmaßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Aktivitäten hinausgehen. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen des Vereins umfassen insbesondere Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie.

Der Verein berät, fördert und bildet körperlich, geistig oder seelisch Behinderte mit dem Ziel, deren Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und sie möglichst auf Dauer beruflich einzugliedern. Diesen Zweck erreicht der Verein durch berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, Berufsfindungs- und Arbeitserprobungsmaßnahmen, berufsvorbereitende Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit und Vorbereitungsmaßnahmen für Behinderte, von denen zu erwarten ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss der Maßnahme eine Fortbildung oder Umschulung werden aufnehmen können.

Der Verein unterhält „Familienpädagogische Zentren“ und übernimmt somit Aufgaben der regionalen Jugendämter nach § 78a-g SGB VIII. Unter einem „Familienpädagogischen Zentrum“ verstehen wir die Zusammenfassung von familienorientierten, primär pädagogischen, heilpädagogischen, aber auch therapeutischen Hilfen. Diese Hilfen sollen in ihrer methodischen und organisatorischen Ausgestaltung der Erziehungsfähigkeit der Familie dienen und damit einen Beitrag liefern, die Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus ihrem Lebensumfeld zu minimieren.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

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